Dr. Nathalie Isabelle Thorhauer
Dr. Nathalie Thorhauer ist Associate unserer Praxisgruppe Dispute Resolution/CC&I in unserem Frankfurter Büro.
Sie berät und vertritt durch Wirtschaftskriminalität geschädigte Unternehmen (u.a. Korruption, Untreue, Betrug) sowie Insolvenzverwalter bei Kriminalinsolvenzen. Nathalie Thorhauer betreut komplexe Zivilrechtsstreitigkeiten an der Schnittstelle zum Strafrecht. Sie ist spezialisiert auf die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Organhaftungs- und sonstigen Ansprüchen gegen die an wirtschaftskriminellen Handlungen Beteiligten. Dies umfasst die Begleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen, die Unterstützung bei internen Untersuchungen und die Zwangsvollstreckung. Nathalie Thorhauer berät Unternehmen präventiv und anlassbezogen zu (auch grenzüberschreitenden) Compliance-Fragen.
Ausgewählte Mandate:
- Ein großer deutscher Mobilitäts- und Transportkonzern in einem Fall von Korruption und Untreue durch den ehemaligen Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft, Klage zur Durchsetzung von Bereicherungs-, Organhaftungs- und sonstigen Schadensersatzansprüchen gegen acht Beteiligte, Begleitung des Ermittlungsverfahrens der Frankfurter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen
- Vertretung eines durch betrügerische Handlungen geschädigten deutschen Recyclingunternehmens, Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung
- Gerichtliche Vertretung eines Insolvenzverwalters bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach deutschem und chinesischem Deliktsrecht gegen u.a. den chinesischen Vertragspartner der Insolvenzschuldnerin
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung eines Insolvenzverwalters in diversen Zivilklageverfahren im Zusammenhang mit einer komplexen Kriminalinsolvenz (Betrug, Insolvenzverschleppung u.a.)
- Präventive Compliance-Beratung eines multinationalen Konzerns wegen strafrechtlicher Risiken (Korruption) bei komplexen Vertragswerken zum Sport-Sponsoring mit grenzüberschreitendem Einschlag
- Anlassbezogene Compliance-Beratung eines deutschen Anlagenbauers wegen strafrechtlicher Risiken (Geldwäsche) bei transnationalen Zahlungstransfers
- Strafrechtliche Begleitung der Aufhebung eines Investment-Schiedsspruchs sowie der Abwehr der Vollstreckung aus diesem in zahlreichen Jurisdiktionen, Unterstützung des Mandanten bei der Stellung von Rechtshilfeersuchen
- Ein internationaler Automobilhersteller bei internen Untersuchungen und Unternehmensverteidigung im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal
Accolades
- Gelistet in “Deutschlands Beste Anwälte” für "Corporate Governance & Compliance" und "Wirtschaftsstrafrecht"
Best Lawyers / Handelsblatt 2021, 2022 und 2023
Veröffentlichungen
- Ein „Unternehmensstrafrecht“ für Deutschland. Im Blickpunkt: Neue Haftungsrisiken für Manager und D&O-Versicherer?, in: ComplianceBusiness, Ausgabe 2, Juni 2020, S. 8-10 (gemeinsam mit Nina-Isabell Ballwanz und Dr. Dirk Seiler).
- German Ministry of Justice releases official draft Corporate Sanctions Act, Herbert Smith Freehills, FSR and Corporate Crime Notes, 23 April 2020.
- Corporate Criminal Liability and Internal Investigations – Expected Legislative Changes in Germany, Herbert Smith Freehills, FSR and Corporate Crime Notes, 23 September 2019.
- Jurisdiktionskonflikte im Rahmen transnationaler Kriminalität. Zur Koordination der Strafgewalten über natürliche Personen und Unternehmen in der Europäischen Union, Studien zum Strafrecht, Band 96, Baden-Baden: Nomos – Zürich/St. Gallen: Dike Verlag 2019 (Nomos eLibrary).
- Verschärfter Kampf gegen Geldwäsche. Neues Geldwäschegesetz Ende Juni 2017 in Kraft getreten, in: ICC Germany-Magazin, Dezember 2017, S. 28-31 (gemeinsam mit Dr. Helmut Görling und Dr. Patricia Nacimiento).
- European Account Preservation Orders. A New Streamlined Procedure for Freezing EU Bank Accounts in Cross-border Cases, in: Herbert Smith Freehills, Cross-border Litigation, International Perspectives, Issue 1, March 2017, S. 12-13 (gemeinsam mit Dr. Helmut Görling).
- Die Europäische Ermittlungsanordnung. Im Blickpunkt: Neue Wege der grenzüberschreitenden Beweiserhebung in Strafsachen, in: ComplianceBusiness, Ausgabe 3, September 2016, S. 16-19 (gemeinsam mit Dr. Helmut Görling).
- Conflicts of Jurisdiction in Cross-border Criminal Cases in the Area of Freedom, Security, and Justice. Risks and Opportunities from an Individual Rights-Oriented Perspective, in: New Journal of European Criminal Law, Vol. 6, Issue 1, 2015, S. 78-101.
- Beiträge zum Kanzlei-Newsletter "Corporate Crime Monthly Update".
Mitgliedschaften
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
- Alumni und Freunde des Fachbereichs Rechtswissenschaft Frankfurt e.V.
- Women in eDiscovery
- JuWiSt e.V. - Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Background
Nathalie Thorhauer wurde 2012 als Rechtsanwältin zugelassen und 2018 an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit einer Dissertation zum Internationalen und Europäischen Strafrecht promoviert. Vor ihrem Eintritt bei Herbert Smith Freehills in 2016 arbeitete sie promotionsbegleitend zunächst im Bereich Dispute Resolution & Arbitration einer führenden internationalen Großkanzlei. Sodann wechselte sie zu AGS Legal, einer der deutschlandweit marktführenden Spezialkanzleien für Compliance und interne Ermittlungen. Bei EUROJUST, Den Haag, sammelte Nathalie Thorhauer praktische Erfahrungen auf dem Gebiet transnationaler Strafverfolgung. Nathalie Thorhauer studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Lyon. Sie spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
