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Wladimir Leonhard ist Senior Associate in unserer Steuerpraxis in Frankfurt und berät zum nationalen und internationalen Steuerrecht.

Wladimir Leonhard ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Er berät Unternehmen bei nationalen und grenzüberschreitenden Fragestellungen zum Konzern-, Umwandlungs- und Immobiliensteuerrecht sowie bei  Fragestellungen im Zusammenhang mit der DAC6-Richtlinie. Weiterhin begleitet er seine Mandanten bei Unternehmenskäufen, Verkäufen oder Zusammenschlüssen sowie bei Immobilientransaktionen. 

Ausgewählte Mandate

  • General Mills beim Verkauf des europäischen Teiggeschäfts an Cérélia
  • Automobilzulieferers beim Erwerb einer Unternehmensgruppe
  • Mobilitätsdienstleisters bei der grenzüberschreitenden Restrukturierung
  • Immobilienkonzern bei der Restrukturierung und Verkauf eines Immobilienportfolios mit Gewerbeimmobilien
  • Immobilienkonzern bei diversen Immobilientransaktionen
  • Family Office bei der Strukturierung von Investitionen

 

Background

Wladimir Leonhard studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Im 2021 ist er Herbert Smith Freehills beigetreten.  Wladimir Leonhard spricht Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch und Rumänisch.

Wladimir Leonhard war vor seinem Eintritt bei Herbert Smith Freehills bei einer internationalen Anwaltskanzlei sowie bei einer Big-4-Gesellschaft in Frankfurt tätig.