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Kai Liebrich ist Partner in unserer Praxisgruppe Finance und Office Managing Partner in Deutschland.

Kai Liebrich berät deutsche und internationale Finanzinstitute, internationale Investmentbanken und Finanzinvestoren bei einer Vielzahl von Produkten und Transaktionen. Als Transaktionsanwalt verfügt er über umfangreiche Erfahrung zu verschiedenen Finanzierungspapieren, Akquisitionsfinanzierung, Immobilienfinanzierung, M&A von Finanzinstituten, strukturierten Produkten und Derivatetransaktionen.

Er hat Finanzinstitute, Finanzinvestoren und Serviceanbietern von CMBs bei der Realisierung und Restrukturierung von notleidenden Anlagen beraten. Er verfügt auch über besondere Expertise bei der Beratung von Finanzinstituten in regulatorischen und datenschutzrechtlichen Fragen. Zuletzt hat er deutsche Finanzinstitute bei der Umsetzung der europäischen Marktinfrastruktur-Verordnung (EMIR) beraten.

  • eine globale Investmentbank und bedeutendes deutsches Bankinstitut im Rahmen einer Prüfung nach § 44 Kreditwesengesetz durch die BaFin. Im Mittelpunkt der Prüfung der BaFin stand insbesondere die Einhaltung Ihrer Kunden- und Geldwäschebestimmungen innerhalb der Bank. Wir haben mit einem Team zusammengearbeitet, das mehrere Jurisdiktionen umfasst, unter anderem Großbritannien, Luxemburg, die Schweiz, Belgien, Österreich und die USA. Dies beinhaltete die Arbeit gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden in diesen Gerichtsbarkeiten
  • Industrial and Commercial Bank of China (ICBC) in Verbindung mit der Finanzierung von Mideas Übernahmeangebot von KUKA (ca. €4 Mrd.)
  • Canada Pension Investment Board (CPPIB) bei einem strategisches Joint Venture mit Unibail-Rodamco über den indirekten Erwerb einer 46,1% igen Beteiligung an der mfi AG, dem zweitgrößten deutschen Betreiber von Einkaufszentren
  • Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung zur Stabilisierung der WestLB AG und zur Gründung der Erste Abwicklungsanstalt
  • Depfa Bank plc. Konzern im Zusammenhang mit der Übertragung von Risikopositionen an die FMS Wertmanagement (die zweite deutsche Bad Bank) *
  • Internationale Investmentbanken und Finanzinvestoren bei der Restrukturierung und Bewertung ihrer Anlagen in strukturierten Finanzprodukten und anderen Schuldtiteln *
  • Deutsche und internationale Banken bei der Einführung der europäischen Marktinfrastruktur-Verordnung (EMIR)

*Vor seinem Eintritt bei Herbert Smith Freehills

 

Background

Kai Liebrich studierte an der Universität Gießen. 2007 wurde Kai Liebrich in die Rechtsabteilung der Morgan Stanley Bank AG seconded. Vor seinem Eintritt bei Herbert Smith Freehills im Jahr 2014 war Kai Liebrich ein Partner in der Bank- und Finanzpraxis einer anderen führenden internationalen Anwaltskanzlei. Er spricht neben seiner Muttersprache Deutsch auch Englisch.